Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastung
Ihre Pflicht nach § 5 ArbSchG – umgesetzt so, dass die Ergebnisse Ihnen tatsächlich weiterhelfen. Und mit den Maßnahmen, die danach kommen müssen.
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Pflicht seit 2013 nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG
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Kompaktverfahren ab 2.400 €, mit vollständiger Dokumentation
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Ergebnisse nach Bereichen, nie nach Personen
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Maßnahmenplan inklusive, nicht nur ein Bericht
Unterschied zum Arbeitsschutz
Ich ergänze die Arbeit von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit um den psychologischen Teil: eine Erhebung, auf die Menschen ehrlich antworten, ein Auswertungsgespräch ohne Schuldzuweisungen – und die Maßnahmen danach.
Die häufigste Situation, die ich in Betrieben antreffe: Die Beurteilung liegt vor, die Akte ist vollständig, und es hat sich nichts geändert. Genau dort setze ich an. Wenn Sie schon eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben, arbeite ich mit ihr zusammen statt gegen sie.
Was das Gesetz verlangt
Seit Juni 2013 nennt § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG psychische Belastungen ausdrücklich als Gefährdungsfaktor. Die Pflicht gilt für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße – auch ohne Betriebsrat.
Beurteilt werden nicht Personen, sondern Arbeitsbedingungen: Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Formen der Arbeit. Es geht nicht darum, wer wie belastbar ist, sondern welche Bedingungen Belastung erzeugen.
In der Praxis ist diese Beurteilung in vielen Betrieben nicht umgesetzt oder existiert nur als Formblatt in einer Ablage. Das ist nachvollziehbar – sie gilt als aufwendig und unklar. Beides muss sie nicht sein.
Stressprävention am Arbeitsplatz
Seminare, Mitarbeiterberatung und
Gefährdungsbeurteilung – für Unternehmen in
Augsburg und Schwaben.
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Seminare zu Stress und Burnout, 60 Minuten, inhouse oder online
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Externe Mitarbeiterberatung mit Schweigepflicht, Termin in einer Woche
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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 ArbSchG
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Alles von einer Person gehalten, ohne Trainerpool
Vorbereitung
Wir klären Ziel, Zeitrahmen und Beteiligte. Wenn ein Betriebsrat existiert, wird er von Anfang an einbezogen – das ist nicht nur rechtlich sauber, es entscheidet auch über die Ehrlichkeit der Antworten.
Projekt, 6 bis 12 Wochen
Tätigkeitsbereiche festlegen
Nicht jede Stelle wird einzeln betrachtet. Wir bilden Gruppen mit vergleichbaren Bedingungen. Das reduziert den Aufwand erheblich.
Erhebung
Schriftliche Befragung mit einem etablierten, wissenschaftlich geprüften Instrument – bei kleineren Betrieben auch als moderierter Workshop, weil anonyme Fragebögen unter zwanzig Personen nicht anonym sind.
Auswertung im Workshop
Der wichtigste Schritt und der, der am häufigsten fehlt. Die Ergebnisse werden mit den Beschäftigten selbst besprochen. Zahlen allein sagen nicht, was dahintersteht die Beteiligten wissen es.
Wirksamkeit prüfen und dokumentieren
Nach sechs bis zwölf Monaten wird nachgeschaut, ob es gewirkt hat. Am Ende steht eine prüffähige Dokumentation.
Was Sie danach haben
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Eine vollständige, prüffähige Dokumentation nach § 5 ArbSchG
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Ein Belastungsprofil Ihres Betriebs – nach Bereichen, nicht nach Personen
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Einen priorisierten Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten
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Belastbare Argumente für Entscheidungen, die Sie ohnehin treffen müssen
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Beteiligte Beschäftigte, die erlebt haben, dass zugehört wurde
Der letzte Punkt ist der, der langfristig am meisten bringt – und der sich nicht kaufen lässt, wenn der Prozess schlecht gemacht wird.
Formate
Kompaktverfahren
Für Betriebe bis etwa 50 Beschäftigte. Moderierte Workshops statt Fragebogen,
sechs bis acht Wochen.
Vollverfahren
Für größere Betriebe. Schriftliche Befragung, Auswertungsworkshops je Bereich, Maßnahmenplanung, zehn bis zwölf Wochen.
Nur Auswertung
Wenn die Erhebung bereits vorliegt, aber niemand weiß, was damit zu tun ist. Ich moderiere die Auswertung und die Maßnahmenableitung.
Wiederholungsbeurteilung
Bei wesentlichen Veränderungen oder im regelmäßigen Turnus, mit deutlich geringerem Aufwand als beim ersten Mal.
Und danach?
Aus einer Gefährdungsbeurteilung folgen zwei Arten von Maßnahmen: solche an den Arbeitsbedingungen – dafür sind Sie zuständig, ich berate – und solche, die die Beschäftigten stärken. Dafür gibt es das Stress-Immun-Programm und die Vertiefungsmodule.
Der Vorteil dieser Reihenfolge: Sie wählen keine Maßnahmen nach Gefühl, sondern nach Befund.