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Analyse und gesetzliche 
Pflichten

Bevor Maßnahmen wirken können, muss klar sein, wo die Belastung tatsächlich entsteht. Dieser Bereich schafft diese Grundlage – und erfüllt gleichzeitig, was Sie als Arbeitgeber ohnehin schulden.

Die Formate

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

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Ihre Pflicht nach § 5 ArbSchG, seit 2013 und unabhängig von der Betriebsgröße. Vollständig dokumentiert und prüffähig – mit Ergebnissen, mit denen Sie arbeiten können.

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Projekt, 6 bis 12 Wochen 

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Standortbestimmung Gesundheitsmanagement

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Was ist bei Ihnen schon vorhanden, was fehlt, was bringt am meisten? Eine nüchterne Bestandsaufnahme mit schriftlicher Einschätzung.

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Halbtag plus Bericht.​​

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Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements

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Von einzelnen Maßnahmen zu einer Struktur: Steuerungsgremium, Jahresplan, Zuständigkeiten, Kennzahlen.

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Begleitung über 6 bis 12 Monate​

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Wirksamkeitsmessung

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Vorher-Nachher-Erhebung mit etablierten Instrumenten, damit Sie intern belegen können, was sich verändert hat.

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Begleitend zu allen Maßnahmen

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