Analyse und gesetzliche
Pflichten
Bevor Maßnahmen wirken können, muss klar sein, wo die Belastung tatsächlich entsteht. Dieser Bereich schafft diese Grundlage – und erfüllt gleichzeitig, was Sie als Arbeitgeber ohnehin schulden.
Die Formate
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Ihre Pflicht nach § 5 ArbSchG, seit 2013 und unabhängig von der Betriebsgröße. Vollständig dokumentiert und prüffähig – mit Ergebnissen, mit denen Sie arbeiten können.
Projekt, 6 bis 12 Wochen
Standortbestimmung Gesundheitsmanagement
Was ist bei Ihnen schon vorhanden, was fehlt, was bringt am meisten? Eine nüchterne Bestandsaufnahme mit schriftlicher Einschätzung.
Halbtag plus Bericht.
Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
Von einzelnen Maßnahmen zu einer Struktur: Steuerungsgremium, Jahresplan, Zuständigkeiten, Kennzahlen.
Begleitung über 6 bis 12 Monate
Wirksamkeitsmessung
Vorher-Nachher-Erhebung mit etablierten Instrumenten, damit Sie intern belegen können, was sich verändert hat.
Begleitend zu allen Maßnahmen